§ 1 Geltungsbereich
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen der Strobel Industry GbR, Marke Strobel Intelligence, Wagrienring 12-14, 23730 Sierksdorf, vertreten durch die Gesellschafter Thomas Strobel und Johannes Strobel (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE358937942. Sitz der Gesellschaft ist Sierksdorf.
1.2Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
1.3Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis dieser Bedingungen leistet. Sie gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung in Textform zustimmt.
1.4Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass sie erneut einbezogen werden müssen.
§ 2 Leistungen und Vertragstypen
2.1Der Anbieter erbringt je nach Vereinbarung Leistungen aus den folgenden Bereichen:
- Beratung und Prozessaufnahme, einschließlich Konzept und Dokumentation
- Webentwicklung
- App-Entwicklung
- Individualsoftware und ERP
- KI-Entwicklung, insbesondere lokale Modelle, Agenten und Automatisierung
- auf Wunsch Betrieb, Hosting, Wartung und Weiterentwicklung
2.2Beratung und Prozessaufnahme sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erbringung der Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Werden dabei Konzeptdokumente erstellt, gilt für die Rechte daran § 10 dieser AGB.
2.3Entwicklungsleistungen sind Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Sie werden in Abschnitten erbracht. Jeder Abschnitt ist ein eigenes, abnahmefähiges Werk mit eigenem Ergebnis und eigenem Kostenrahmen.
2.4Betrieb, Hosting, Wartung und laufende Weiterentwicklung sind Dauerschuldverhältnisse mit dienstvertraglichem Charakter.
2.5Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung ist die jeweilige Angebots- oder Abschnittsbeschreibung in Textform. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht geschuldet.
2.6Der Anbieter darf zur Erfüllung seiner Leistungen Unterauftragnehmer einsetzen. Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die vertragsgemäße Erbringung verantwortlich.
§ 3 Erstgespräch, Angebot und Vertragsschluss
3.1Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Das gilt auch dann, wenn es beim Auftraggeber vor Ort stattfindet. Für das Erstgespräch berechnet der Anbieter weder Arbeitszeit noch Reisekosten.
3.2Den Kostenrahmen für die vorgesehene Zusammenarbeit nennt der Anbieter im Erstgespräch, also bevor der Auftraggeber etwas unterschreibt.
3.3Für Angebote, Beauftragungen, Freigaben und alle weiteren Erklärungen im Rahmen dieser AGB genügt die Textform. Eine E-Mail reicht aus, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
3.4Angebote des Anbieters sind ab Zugang 30 Tage bindend, sofern sie nicht ausdrücklich als freibleibend bezeichnet sind oder eine andere Frist nennen.
3.5Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Angebots in Textform durch den Auftraggeber, durch eine Auftragsbestätigung des Anbieters oder dadurch, dass der Anbieter im Einvernehmen mit dem Auftraggeber mit der Arbeit beginnt. Die Aufnahme der Arbeit gilt als Annahme.
§ 4 Arbeiten in Abschnitten und Ausstiegsrecht
4.1Gebaut wird in Abschnitten. Vor Beginn eines Abschnitts legen die Parteien in Textform fest, welches Ergebnis der Abschnitt liefert und welcher Kostenrahmen dafür gilt.
4.2Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Verpflichtung, den nächsten Abschnitt zu beauftragen. Nach jedem Abschnitt entscheidet der Auftraggeber frei, ob und wie es weitergeht.
4.3Der Ausstieg nach einem Abschnitt ist ohne Angabe von Gründen möglich. Eine Ausstiegsgebühr, eine Abstandszahlung oder eine sonstige Zahlung für nicht beauftragte Abschnitte fällt nicht an.
4.4Der Auftraggeber kann auch einen laufenden Abschnitt jederzeit in Textform beenden. Vergütet wird in diesem Fall ausschließlich die bis zum Zugang der Erklärung erbrachte Leistung sowie Aufwendungen, die der Anbieter im Vertrauen auf den Auftrag bereits gegenüber Dritten eingegangen ist, etwa Lizenzen. Auf die Vergütung nicht erbrachter Leistungen nach § 648 Satz 2 BGB verzichtet der Anbieter.
4.5Beim Ausstieg erhält der Auftraggeber den erreichten Zwischenstand, den Quellcode, die vorhandene Dokumentation und die zugehörigen Zugänge. Die Rechte daran richten sich nach § 10.
4.6Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 5 Kostenrahmen, Vergütung und Zahlung
5.1Der Anbieter arbeitet ohne Festpreis. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand innerhalb des Kostenrahmens, der für den jeweiligen Abschnitt vorher in Textform festgelegt wurde. Die geltenden Stunden- oder Tagessätze ergeben sich aus dem Angebot.
5.2Für einen einzelnen Abschnitt kann ausdrücklich in Textform ein Festpreis vereinbart werden. In diesem Fall gilt der Festpreis für den dort beschriebenen Leistungsumfang.
5.3Zeichnet sich ab, dass der Kostenrahmen eines Abschnitts nicht eingehalten werden kann, informiert der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich und vor Entstehen des Mehraufwands. Der Auftraggeber hört es also vorher und nicht auf der Rechnung. Mehraufwand über den Kostenrahmen hinaus wird nur erbracht und berechnet, wenn der Auftraggeber ihn vorher in Textform freigibt. Ohne Freigabe stellt der Anbieter die Arbeit beim Erreichen des Rahmens zurück und stimmt das weitere Vorgehen ab.
5.4Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.5Reisekosten für Termine vor Ort werden im Angebot ausgewiesen. Ohne eine solche Ausweisung werden sie nicht berechnet. Das Erstgespräch bleibt in jedem Fall kostenfrei.
5.6Abgerechnet wird je Abschnitt nach dessen Abnahme. Bei längeren Abschnitten sind monatliche Abschlagsrechnungen nach Aufwand zulässig, wenn das Angebot dies vorsieht. Laufende Leistungen aus Betrieb, Hosting und Wartung werden monatlich abgerechnet.
5.7Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang netto ohne Abzug zahlbar.
5.8Bei Zahlungsverzug berechnet der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Verzugspauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
5.9Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.10Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 30 Tage in Verzug, darf der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in Textform die weitere Leistung bis zum Ausgleich zurückstellen. Bereits erteilte Zugänge zum Quellcode bleiben davon unberührt.
§ 6 Änderungswünsche
6.1Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang eines Abschnitts werden in Textform angefragt.
6.2Der Anbieter benennt vor der Umsetzung, welche Auswirkung die Änderung auf den Kostenrahmen und auf den zeitlichen Ablauf hat.
6.3Umgesetzt wird eine Änderung erst nach Freigabe durch den Auftraggeber in Textform. Bis dahin arbeitet der Anbieter auf Grundlage des bisher vereinbarten Umfangs weiter.
6.4Erfordert die Prüfung eines umfangreichen Änderungswunsches erheblichen Aufwand, kann der Anbieter diesen berechnen, wenn er den Auftraggeber vorher darauf hingewiesen hat.
§ 7 Termine
7.1Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet sind.
7.2Termine verschieben sich angemessen, wenn der Auftraggeber Mitwirkungsleistungen nach § 8 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt, oder wenn Zulieferungen Dritter ausbleiben, die der Auftraggeber zu verantworten hat.
7.3Bei höherer Gewalt gilt § 18.
7.4Rechte des Auftraggebers wegen Verzugs entstehen erst, nachdem er dem Anbieter eine angemessene Nachfrist in Textform gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8.1Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis sowie eine Vertretung. Änderungen teilt er unverzüglich mit.
8.2Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge, Schnittstellen, Lizenzen und Testdaten bereit, die für die Leistung erforderlich sind, und stellt den Kontakt zu beteiligten Dritten her.
8.3Zu Zwischenständen, Rückfragen und Freigabeanfragen meldet sich der Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen zurück. Bleibt die Rückmeldung aus, kann der Anbieter auf Grundlage des ihm bekannten Stands weiterarbeiten.
8.4Der Auftraggeber sorgt für die regelmäßige und vollständige Sicherung der Daten seiner eigenen Systeme. Vor Eingriffen des Anbieters in bestehende Systeme sowie vor einer Inbetriebnahme sichert er den aktuellen Stand.
8.5Der Auftraggeber stellt sicher, dass er an allen von ihm gelieferten Inhalten wie Texten, Bildern, Logos, Schriften und Daten die erforderlichen Rechte hat. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen.
8.6Entsteht dem Anbieter Mehraufwand, weil Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden, kann er diesen nach vorheriger Ankündigung gesondert berechnen.
§ 9 Abnahme
9.1Der Anbieter stellt das Ergebnis eines Abschnitts bereit und fordert den Auftraggeber in Textform zur Abnahme auf.
9.2Der Auftraggeber prüft das Ergebnis innerhalb von zehn Werktagen ab Bereitstellung. Er erklärt die Abnahme oder benennt die Mängel konkret und nachvollziehbar in Textform.
9.3Das Ergebnis gilt als abgenommen, wenn sich der Auftraggeber innerhalb der Prüffrist nicht äußert oder wenn er es produktiv nutzt. Auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Abnahmeaufforderung hin.
9.4Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Sie werden im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.
9.5Jeder Abschnitt wird gesondert abgenommen. Teilabnahmen sind ausdrücklich vorgesehen.
9.6Nach der Beseitigung gerügter Mängel beginnt für den betroffenen Teil eine erneute Prüffrist von fünf Werktagen.
§ 10 Nutzungsrechte und Quellcode
10.1Der Auftraggeber erhält ab Projektbeginn Zugang zum Quellcode-Repository. Er sieht den Stand der Arbeit ab Tag 1 und kann den Code jederzeit vollständig herunterladen.
10.2An dem für den Auftraggeber individuell erstellten Code und den zugehörigen Ergebnissen gehen mit der vollständigen Zahlung des jeweiligen Abschnitts die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. Sie umfassen insbesondere die Bearbeitung, die Vervielfältigung, die Weiterentwicklung und die Weitergabe an Dritte. Der Auftraggeber kann das Ergebnis also auch von einem anderen Dienstleister weiterführen lassen.
10.3Bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Abschnitts hat der Auftraggeber an dem betreffenden Code ein einfaches Nutzungsrecht zum Zweck der Prüfung und der Projektarbeit.
10.4Der Anbieter verwendet den kundenspezifisch erstellten Code nicht für Dritte.
10.5Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, generische Komponenten, Vorlagen und das allgemeine Know-how des Anbieters bleiben beim Anbieter. Soweit solche Bestandteile in das Ergebnis eingeflossen sind, erhält der Auftraggeber daran ein einfaches, unbefristetes und übertragbares Nutzungsrecht in dem Umfang, der für die Nutzung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Werks erforderlich ist.
10.6Eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen ihren eigenen Lizenzbedingungen. Der Anbieter weist die verwendeten Komponenten und deren Lizenzen auf Wunsch aus.
10.7Ergebnisse der Prozessaufnahme und Konzeptdokumente werden so verfasst, dass auch ein anderer Dienstleister damit arbeiten kann. Die Rechte daran gehen mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Das Papier gehört dem Auftraggeber also auch dann, wenn er danach nicht mit dem Anbieter baut.
10.8Rechte an Inhalten, Daten und Materialien, die der Auftraggeber beisteuert, bleiben beim Auftraggeber. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Vertragserfüllung.
§ 11 Gewährleistung
11.1Für Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab der Abnahme des jeweiligen Abschnitts.
11.2Bei einem Mangel hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Er wählt zwischen Nachbesserung und Neuherstellung. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, verweigert wird oder dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann der Auftraggeber mindern oder zurücktreten.
11.3Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die zurückgehen auf Eingriffe Dritter, auf Änderungen am Code durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte, auf eine geänderte Einsatzumgebung wie neue Betriebssystem-, Server- oder Browserversionen, auf unsachgemäße Bedienung oder auf fehlerhafte Daten und Vorgaben des Auftraggebers.
11.4Bei Dienstleistungen, insbesondere bei Beratung und Prozessaufnahme, schuldet der Anbieter die fachgerechte Erbringung. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg besteht nicht.
11.5Der Auftraggeber beschreibt Mängel so, dass sie nachvollziehbar sind, und unterstützt bei der Reproduktion. Diese Mitwirkung ist Voraussetzung der Mängelbeseitigung.
11.6Unberührt bleiben die gesetzlichen Fristen bei Arglist, bei Vorsatz, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einer ausdrücklich übernommenen Beschaffenheitsgarantie.
§ 12 Haftung
12.1Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
12.2Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3Der Höhe nach ist die Haftung nach Ziffer 12.2 auf die Vergütung des betroffenen Auftrags begrenzt. Bei Dauerschuldverhältnissen ist sie auf die Vergütung der letzten zwölf Monate vor dem schädigenden Ereignis begrenzt.
12.4Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber erforderlich gewesen wäre.
12.5Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
12.6Der Anbieter übernimmt keine Garantie für Platzierungen in Suchmaschinen, für Besucherzahlen, für Umsätze oder für die Höhe von Werbekosten. Solche Ergebnisse hängen von Faktoren ab, die außerhalb seines Einflusses liegen.
12.7Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 13 Betrieb, Hosting und Wartung
13.1Auf Wunsch übernimmt der Anbieter den Betrieb, das Hosting, die Wartung und die Weiterentwicklung der erstellten Lösungen. Gehostet wird in Deutschland, entweder bei Drittanbietern wie der Hetzner Online GmbH oder auf Systemen des Auftraggebers im eigenen Haus.
13.2Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie gesondert in Textform vereinbart wurde, etwa in einem Service-Level-Agreement. Ohne eine solche Vereinbarung sagt der Anbieter keine Verfügbarkeitsquote zu.
13.3Wartungsarbeiten, Updates und sicherheitsrelevante Eingriffe kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher an. Bei akuten Sicherheitsvorfällen darf er sofort handeln und informiert unverzüglich danach.
13.4Verträge über Betrieb, Hosting und Wartung sind monatlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
13.5Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13.6Nach dem Ende eines Betriebs- oder Wartungsvertrages übergibt der Anbieter dem Auftraggeber dessen Daten, Konfigurationen und Zugänge in einem gängigen Format. Unterstützung beim Umzug zu einem anderen Dienstleister leistet er auf Wunsch nach Aufwand.
13.7Leistungen Dritter wie Lizenzen, Domains, Zertifikate und Serverkapazitäten werden zu den Konditionen des jeweiligen Anbieters weiterberechnet. Preisänderungen dieser Dritten gibt der Anbieter nach vorheriger Ankündigung weiter.
§ 14 KI-Leistungen
14.1Ergebnisse von KI-Modellen sind probabilistisch. Dieselbe Eingabe kann zu unterschiedlichen Ausgaben führen. Fehler einzelner Ausgaben lassen sich technisch nicht vollständig ausschließen.
14.2Der Anbieter schuldet die fachgerechte Umsetzung der vereinbarten KI-Lösung, also Auswahl, Einrichtung, Anbindung und Absicherung. Er schuldet nicht ein bestimmtes Ergebnis einzelner Modellausgaben.
14.3Für Ausgaben mit Außenwirkung sieht der Anbieter eine menschliche Freigabe vor. Der Auftraggeber prüft die Ergebnisse vor ihrer Verwendung, insbesondere vor einer Veröffentlichung, vor der Weitergabe an Dritte und vor rechtlich oder wirtschaftlich erheblichen Entscheidungen.
14.4Trainings-, Eingabe- und Betriebsdaten des Auftraggebers bleiben beim Auftraggeber. Der Anbieter verwendet sie ausschließlich zur Vertragserfüllung und nicht für eigene Zwecke oder für Modelle Dritter, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist.
14.5Eingesetzte Modelle unterliegen ihren jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Der Anbieter weist die verwendeten Modelle und deren Bedingungen auf Wunsch aus.
14.6Die Verantwortung für den konkreten Einsatz der KI-Lösung im eigenen Geschäftsbetrieb, einschließlich der Einhaltung branchenspezifischer und aufsichtsrechtlicher Vorgaben, liegt beim Auftraggeber. Der Anbieter unterstützt ihn dabei beratend.
§ 15 Vertraulichkeit
15.1Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Vertraulich sind insbesondere Geschäftszahlen, Prozesse, Quellcode, Zugangsdaten, Konzepte sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen.
15.2Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.
15.3Ausgenommen sind Informationen, die
- öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese AGB öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei bereits vorher rechtmäßig bekannt waren oder von ihr unabhängig entwickelt wurden,
- ihr von einem Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsbindung zugänglich gemacht wurden,
- aufgrund einer gesetzlichen Pflicht oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen. Die betroffene Partei informiert die andere Partei vorher, soweit das rechtlich zulässig ist.
15.4Vertrauliche Informationen dürfen an Mitarbeiter und Unterauftragnehmer nur weitergegeben werden, soweit diese sie für die Vertragserfüllung benötigen und entsprechend verpflichtet sind.
§ 16 Datenschutz
16.1Beide Parteien halten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz.
16.2Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, etwa beim Hosting, beim Betrieb oder beim Support mit Zugriff auf Datenbestände, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
16.3Für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm verantworteten Daten, für die Rechtsgrundlagen und für die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen ist der Auftraggeber verantwortlich.
16.4Echte personenbezogene Daten werden in Entwicklungs- und Testumgebungen nur nach ausdrücklicher Absprache verwendet. Der Anbieter empfiehlt anonymisierte oder synthetische Testdaten.
§ 17 Referenznennung
17.1Der Anbieter nennt den Auftraggeber als Referenz, verwendet dessen Namen oder Logo und beschreibt das Projekt nur dann, wenn der Auftraggeber dem vorher in Textform zugestimmt hat.
17.2Eine erteilte Freigabe kann der Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Anbieter entfernt die Nennung dann innerhalb angemessener Frist aus den von ihm selbst betriebenen Medien.
§ 18 Höhere Gewalt
18.1Höhere Gewalt sind unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Partei, etwa Naturereignisse, Streiks, längere Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen, Angriffe auf IT-Infrastruktur, behördliche Anordnungen und Epidemien.
18.2Für die Dauer der höheren Gewalt und eine angemessene Anlaufzeit danach sind die betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt. Fristen und Termine verschieben sich entsprechend. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich.
18.3Dauert die höhere Gewalt länger als zwei Monate, kann jede Partei den betroffenen Auftrag in Textform beenden. Bereits erbrachte Leistungen werden vergütet.
§ 19 Schlussbestimmungen
19.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2Erfüllungsort ist Sierksdorf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Lübeck. Der Anbieter ist zusätzlich berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
19.3Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
19.4Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte ist nur mit Zustimmung der anderen Partei in Textform zulässig. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
19.5Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
Stand: September 2026